~/agb $ cat
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Oktober 2026
Teil A – Allgemeiner Teil (alle Marken)
1. Geltungsbereich, Vertragspartnerin & Vertragsbestandteile
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der Elite Partners GmbH («Elite Partners»), die unter den Marken WebElite, CodeElite und FinanceElite auftritt, gegenüber ihren Kundinnen und Kunden («Kunde»). Vertragspartnerin des Kunden ist ausschliesslich die Elite Partners GmbH; die Marken haben keine eigene Rechtspersönlichkeit. Anschrift und Kontakt finden Sie im Impressum.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Elite Partners sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Schweigen oder die Ausführung eines Auftrags gilt nicht als Anerkennung.
(3) Aufbau: Teil A (Ziff. 1–26) gilt für alle Leistungen. Davon gelten Ziff. 5, 6 und 8–16 für Projekt- und Dauerleistungen, insbesondere Web- und Software-Leistungen; für Beratungen, Shop, digitale Produkte und Abonnemente der Marke FinanceElite gelten sie nur, soweit Teil D darauf verweist. Die Teile B (WebElite), C (CodeElite) und D (FinanceElite) enthalten besondere Bestimmungen der jeweiligen Marke und gehen dem Allgemeinen Teil bei Widersprüchen vor. Massgebend ist der Teil der Marke, unter der die Leistung bestellt wurde; wird eine Leistung gemeinsam erbracht (z. B. eine Website mit individueller Programmierung), gelten die Teile aller beteiligten Marken.
(4) Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge: (a) das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung und schriftliche Einzelvereinbarungen, (b) die Datenschutzvereinbarung, (c) diese AGB sowie (d) – bei Teilnahme – die Treueprogramm-Bedingungen.
(5) Als «Konsument» gilt, wer die Leistungen zu privaten Zwecken bezieht. Zwingende Konsumentenschutzvorschriften bleiben unberührt; die Bestimmungen dieser AGB gelten gegenüber Konsumenten nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind.
2. Angebot, Vertragsabschluss & Widerruf
(1) Angebote sind während 21 Tagen ab Angebotsdatum gültig, sofern nichts anderes vermerkt ist; danach sind sie freibleibend. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme des Angebots durch den Kunden (E-Mail genügt), mit der Auftragsbestätigung durch Elite Partners oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande. Kostenlose Erstgespräche und der Kostenschätzer auf der Website sind unverbindlich; die dort angezeigten Beträge sind keine Offerte.
(2) Konsumenten steht ein Widerrufsrecht nur zu, soweit das Gesetz es vorsieht (Art. 40a ff. OR, insbesondere bei bestimmten ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen). Der Widerruf ist innert der gesetzlichen Frist (derzeit 14 Tage) schriftlich oder per E-Mail an info@codeelite.ch zu erklären. Bei Verträgen mit Unternehmen besteht kein Widerrufsrecht. Ein allgemeines Widerrufsrecht bei Online-Abschlüssen besteht nach schweizerischem Recht nicht.
3. Preise & Zahlung
(1) Es gelten die vereinbarten Preise; sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise in Schweizer Franken (CHF) zzgl. allfälliger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Solange Elite Partners nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Fremdkosten (z. B. Domains, Lizenzen, Plugins, Schriften, Stockbilder, Plattform-Abos) sind nicht im Preis enthalten, sofern nichts anderes vereinbart ist, und werden zusätzlich verrechnet bzw. direkt vom Dritten dem Kunden belastet.
(2) Ein Festpreis gilt nur für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang. Alles Weitere wird nach Ziff. 10 behandelt. Angebote «nach Aufwand» oder mit «Richtpreis» sind Kostenschätzungen und nicht verbindlich.
(3) Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar (Verfalltag), sofern keine andere Frist ausgewiesen ist. Beanstandungen sind innert dieser Frist schriftlich geltend zu machen. Als Zahlungsmittel stehen je nach Angebot Rechnung, Karte/Twint (über den Zahlungsdienstleister SumUp) sowie Bar-Guthaben zur Verfügung. Die Verrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, ausser diese sind von Elite Partners schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
(4) Der Kunde teilt Änderungen seiner Rechnungsadresse und seiner Kontaktdaten unverzüglich mit. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch (E-Mail, Kundenkonto).
4. Zahlungsverzug & Sperrung
(1) Verzug. Zahlt der Kunde nicht bis zum Verfalltag, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug (Art. 102 Abs. 2 OR). Es gilt ein Verzugszins von 5 % p. a. (Art. 104 OR). Elite Partners darf pro Mahnung eine Pauschale von CHF 20.– sowie die Kosten für Inkasso, Betreibung und Rechtsverfolgung und weiteren Verzugsschaden verrechnen. Gegenüber Konsumenten werden Mahnkosten nur in der Höhe des tatsächlichen Aufwands verlangt.
(2) Gesamtfälligkeit & Vorkasse. Bei Zahlungsverzug werden alle offenen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Elite Partners darf weitere Leistungen von Vorauszahlung abhängig machen.
(3) Leistungsstopp & Zurückbehaltung. Solange fällige Beträge offen sind, darf Elite Partners ihre Arbeiten sofort einstellen (Art. 82 OR) und sämtliche Arbeitsergebnisse, Zugangsdaten, Quellcodes, Dateien und Berechtigungen zurückbehalten. Termine verschieben sich entsprechend.
(4) Sperrung von Zugängen. Bei Zahlungsverzug darf Elite Partners auch den Zugang zu Kundenkonto, Mitgliederbereich, digitalen Inhalten und Abonnementen sperren, bis alle fälligen Beträge bezahlt sind. Für Web- und Software-Leistungen gilt zusätzlich Ziff. 6.
(5) Rücktritt & Schadenersatz. Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist darf Elite Partners vom Vertrag zurücktreten oder ihn fristlos kündigen (Art. 107 OR). Bereits erbrachte Leistungen und der angefallene Aufwand sind zu bezahlen; weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten.
(6) Die Rechte nach dieser Ziffer bestehen zusätzlich zu allen gesetzlichen Rechten von Elite Partners.
5. Zahlungsplan bei Projekten
Sofern das Angebot nichts anderes festlegt, wird in drei Teilzahlungen fakturiert: 40 % bei Auftragserteilung, 40 % bei Designabnahme bzw. Abnahme des ersten Meilensteins und 20 % bei Live-Schaltung bzw. Fertigstellung. Elite Partners darf die Live-Schaltung und die Übergabe von Zugangsdaten von der vorgängigen Zahlung der Schlussrechnung abhängig machen. Abonnemente werden im Voraus für die jeweilige Periode fakturiert.
6. Sperrung & Offline-Nahme bei Zahlungsverzug
(1) Offline-Nahme. Bleibt eine fällige Zahlung auch nach schriftlicher Mahnung mit einer Nachfrist von 10 Tagen (bei Abonnementen: 7 Tagen) aus, darf Elite Partners ohne weitere Ankündigung und ohne Ersatzpflicht:
- die Website, Web-App, Software-Anwendung, den Online-Shop, Landingpages, Formulare und alle von Elite Partners erstellten, gehosteten oder betriebenen Inhalte, Skripte, Plugins, Module, Schnittstellen, Datenbanken, Automatisierungen und Einbindungen offline nehmen, deaktivieren, auf eine Hinweisseite umleiten oder in ihrer Funktion einschränken;
- Hosting, E-Mail-Postfächer, Backups, Kundenkonto-Zugänge und Admin-Zugriffe sperren;
- Administrator-, Editor- und Partnerzugriffe auf Drittplattformen (z. B. Wix) entziehen und Veröffentlichungen zurückziehen, soweit Elite Partners dazu berechtigt ist;
- Lizenzschlüssel, Tracking-/Einbettungscodes und von Elite Partners bereitgestellte Komponenten deaktivieren oder entfernen sowie DNS-Einträge und Weiterleitungen, die Elite Partners verwaltet, ändern.
(2) Nutzungsrechte ruhen. Die Nutzungsrechte nach Ziff. 12 stehen unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung. Bei Zahlungsverzug ruhen sie bzw. fallen – bei wesentlichem Verzug – rückwirkend dahin. Die Weiternutzung ohne Bezahlung ist eine Verletzung von Urheber- und Lizenzrechten.
(3) Folgen der Sperrung. Die Zahlungspflicht des Kunden besteht während der Sperrung unverändert weiter. Der Kunde trägt alle Folgen der Offline-Nahme (z. B. Umsatz-, Reichweiten- und Ranking-Verlust, Nichterreichbarkeit von E-Mail-Adressen) und informiert seine Besucher und Kunden selbst. Schadenersatz- und Minderungsansprüche daraus sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Gesetzliche Pflichten (insbesondere Datenschutz) bleiben vorbehalten; auf Wunsch stellt Elite Partners nach Begleichung aller offenen Forderungen einen Datenexport bereit.
(4) Reaktivierung. Nach vollständiger Zahlung (inkl. Zinsen und Kosten) schaltet Elite Partners die Leistungen in angemessener Frist wieder auf. Für die Reaktivierung wird eine Aufwandspauschale von CHF 50.– verrechnet. Eine Reaktivierung ist nur möglich, solange die Daten noch vorhanden sind (Abs. 5).
(5) Löschung. Ist die Sperrung 90 Tage nach der Offline-Nahme nicht durch vollständige Zahlung beendet, darf Elite Partners die gehosteten Daten, Backups, Entwicklungsstände und Quellcodes unwiderruflich löschen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten von Elite Partners für eigene Geschäftsunterlagen bleiben bestehen.
7. Termine & Fristen
Termin- und Fristangaben sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sie setzen die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Kunden sowie die Verfügbarkeit von Drittleistungen voraus und verlängern sich angemessen bei Änderungswünschen, Verzögerungen auf Kundenseite oder höherer Gewalt (Ziff. 21). Ein Verzug von Elite Partners setzt eine schriftliche Mahnung mit angemessener Nachfrist voraus.
8. Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung nötigen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Produktdaten usw.), Zugänge (z. B. Domain, Hosting, Wix-Konto) und Informationen rechtzeitig, vollständig und in verwendbarem Format bereit, benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und erteilt Rückmeldungen und Freigaben innert 5 Arbeitstagen.
(2) Verzögerungen, Mehr- oder Wiederholungsaufwand aufgrund fehlender, verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung gehen nicht zulasten von Elite Partners und können nach Ziff. 10 verrechnet werden. Bleibt die Mitwirkung länger als 30 Tage aus, darf Elite Partners das Projekt unterbrechen und nach Verfügbarkeit neu einplanen; nach 60 Tagen darf Elite Partners den Vertrag beenden und den bis dahin erbrachten Aufwand abrechnen.
(3) Der Kunde sichert seine eigenen Inhalte und Daten selbst, bevor er sie Elite Partners übergibt, und hält Zugangsdaten vertraulich und aktuell.
9. Verantwortung für Inhalte & rechtliche Konformität
(1) Der Kunde ist allein verantwortlich für alle Inhalte, Angaben und Funktionen seiner Website, seines Shops, seiner Web-App und seiner Software sowie für deren rechtliche Zulässigkeit. Dazu gehören insbesondere Urheber-, Marken-, Design-, Persönlichkeits- und Bildrechte (inkl. Einwilligungen abgebildeter Personen), lauterkeits- und werberechtliche Vorgaben (UWG, Preisbekanntgabe, Newsletter-Einwilligung), branchenspezifische Vorschriften (z. B. Heilmittel-, Gesundheits-, Finanz-, Lebensmittel-, Anwalts- und Glücksspielrecht), Impressums-, Informations- und Kennzeichnungspflichten, Cookie- und Tracking-Hinweise, Barrierefreiheitsvorgaben, E-Commerce- und Widerrufsbestimmungen sowie der Datenschutz (siehe Ziff. 18).
(2) Elite Partners prüft Inhalte, Texte und Angaben des Kunden nicht auf ihre Rechtmässigkeit und übernimmt keine Rechtsberatung. Rechtstexte, Vorlagen und Textbausteine (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB-Muster, Cookie-Hinweise), die Elite Partners liefert, sind allgemeine Muster ohne Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Der Kunde prüft sie vor der Veröffentlichung auf seine Verhältnisse und lässt sie bei Bedarf juristisch prüfen. Mit der Freigabe bzw. Live-Schaltung übernimmt er sie als eigene Texte.
(3) Der Kunde stellt Elite Partners (samt Organen, Mitarbeitenden und beigezogenen Dritten) von allen Ansprüchen Dritter und Behörden frei, die aus von ihm gelieferten oder veranlassten Inhalten, Vorgaben, Weisungen oder aus der Nutzung des Werks beruhen, und ersetzt die dadurch entstehenden Kosten (einschliesslich angemessener Rechtsverfolgungs- und Verteidigungskosten).
(4) Elite Partners darf Inhalte, Seiten oder die gesamte Website bzw. Anwendung sofort sperren bzw. offline nehmen, wenn der begründete Verdacht auf eine Rechtsverletzung besteht, eine Behörde oder ein Dritter dies verlangt oder Schäden für Elite Partners, Dritte oder die Infrastruktur drohen. Elite Partners informiert den Kunden unverzüglich.
10. Änderungen, Zusatzleistungen & Nachkalkulation
(1) Leistungsumfang. Der Festpreis deckt nur den im Angebot beschriebenen Umfang (z. B. Seitenzahl, Funktionen, Module). Bei Web-Projekten sind zwei Korrekturrunden inbegriffen (für Software-Projekte gilt das Änderungsverfahren nach Ziff. CE2); jede weitere Runde sowie Änderungswünsche, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, sind Zusatzleistungen.
(2) Zusatzwünsche. Änderungs- und Zusatzwünsche sind in Textform (E-Mail genügt) zu stellen. Elite Partners nennt auf Verlangen Preis oder Aufwandschätzung. Zusatzleistungen werden nach Freigabe durch den Kunden ausgeführt und nach Aufwand zum im Angebot bzw. in der aktuellen Preisliste ausgewiesenen Stundenansatz (Zeiterfassung im 15-Minuten-Takt) oder zu einem gesondert vereinbarten Preis verrechnet. Ordnet der Kunde Zusatzleistungen mündlich, per Chat oder durch konkludentes Handeln an, gelten sie als beauftragt.
(3) Nachkalkulation. Steigt der tatsächliche Aufwand gegenüber der ursprünglichen Kalkulation aus Gründen, die nicht Elite Partners zu vertreten hat, ist Elite Partners berechtigt, eine Nachkalkulation vorzunehmen und den Mehraufwand zusätzlich zu verrechnen. Solche Gründe sind insbesondere:
- Änderungen oder Erweiterungen des Umfangs, der Anforderungen oder der Vorgaben nach Auftragserteilung oder nach erfolgter Abnahme;
- zusätzliche Korrekturrunden, Design-Neuausrichtungen oder wiederholte Entscheide des Kunden;
- fehlende, verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Inhalte, Zugänge oder Informationen;
- unvorhersehbare technische Hindernisse bei Systemen, Plattformen, Schnittstellen oder Altsystemen des Kunden oder Dritter (z. B. Wix, Zahlungsanbieter, bestehende Websites);
- Änderungen von Drittplattformen, Gesetzen oder behördlichen Vorgaben während des Projekts;
- Verzögerungen, Unterbrechungen und Wiederanläufe aus Gründen auf Kundenseite;
- Mehraufwand für Abstimmungen, Meetings, Schulungen, Datenübernahmen oder Support über das Vereinbarte hinaus.
(4) Vorgehen. Sobald ein erheblicher Mehraufwand absehbar ist (Richtwert: Überschreitung von mehr als 10 % der Auftragssumme), informiert Elite Partners den Kunden in Textform über Grund und geschätzte Höhe. Der Kunde entscheidet innert 5 Arbeitstagen, ob er den Mehraufwand freigibt, den Umfang anpasst oder auf die betroffenen Leistungen verzichtet. Ohne Rückmeldung führt Elite Partners die Leistungen im ursprünglich vereinbarten Umfang weiter, soweit dies ohne den Mehraufwand möglich ist; Leistungen, die ohne Mehraufwand nicht erbracht werden können, ruhen. Bereits angefallener Mehraufwand wird in jedem Fall verrechnet. Schätzungen sind unverbindlich.
(5) Mehraufwand, der auf einem Fehler von Elite Partners beruht, wird nicht verrechnet.
(6) Änderungen nach Abnahme oder Live-Schaltung gelten als neuer Auftrag, soweit sie nicht von einem bestehenden Änderungsguthaben (Ziff. 14) gedeckt sind.
11. Abnahme
(1) Zwischenergebnisse (insbesondere das Design bzw. Meilensteine) sind vom Kunden schriftlich freizugeben. Nach der Designabnahme sind Änderungen am freigegebenen Design Zusatzleistungen nach Ziff. 10.
(2) Elite Partners meldet die Fertigstellung. Der Kunde prüft das Werk innert 7 Tagen und rügt Mängel schriftlich und konkret (Art. 367 f. OR). Erfolgt keine Rüge, gilt das Werk als genehmigt (Art. 370 OR). Die produktive Nutzung oder die Live-Schaltung gilt ebenfalls als Abnahme. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.
12. Nutzungsrechte, Eigentum & Referenzen
(1) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Ergebnissen. Bei individuell programmierten Lösungen gehört das für den Kunden erstellte Ergebnis (Design, individuell erstellter Code) nach vollständiger Bezahlung dem Kunden; der Quellcode der individuell erstellten Teile wird auf Verlangen herausgegeben.
(2) Ausgenommen sind Vorarbeiten, Baukästen, Frameworks, Vorlagen, Bibliotheken, Werkzeuge, Skripte und wiederverwendbare Komponenten von Elite Partners sowie das Know-how von Elite Partners. Daran behält Elite Partners alle Rechte; der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht im Rahmen des vereinbarten Zwecks. Für Open-Source- und Drittkomponenten gelten die Lizenzbedingungen der Rechteinhaber; für Leistungen auf Drittplattformen (z. B. Wix) gelten zusätzlich deren Bedingungen.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung bestehen die Nutzungsrechte nur unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung. Test-, Entwurfs- und Staging-Versionen dürfen nicht produktiv genutzt werden.
(4) Elite Partners darf realisierte Projekte in angemessener Weise als Referenz nennen (Name, Logo, Screenshots, Link) und auf der Website einen dezenten Herkunftshinweis («Webdesign by WebElite» bzw. «Software by CodeElite») platzieren, sofern der Kunde nicht in Textform widerspricht. Vertrauliche Informationen werden nicht veröffentlicht.
13. Hosting, Domains & Drittanbieter
(1) Hosting und Domains werden – soweit über Elite Partners bezogen – über Drittanbieter (derzeit u. a. den Schweizer Anbieter Hostfactory) oder über eigene Infrastruktur von Elite Partners bereitgestellt. Hierfür fallen laufende Kosten an. Es gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Elite Partners darf Anbieter und Infrastruktur wechseln, sofern die vereinbarten Leistungen im Wesentlichen erhalten bleiben.
(2) Bezug und Weiterverrechnung. Elite Partners darf Domains, Hosting, Lizenzen und weitere Leistungen von Drittanbietern in eigenem Namen und über eigene Konten beziehen und dem Kunden weiterverrechnen, mit oder ohne Aufschlag für Verwaltung und Betreuung, gemäss Angebot bzw. Preisliste. Preisänderungen der Anbieter dürfen mit Ankündigung nach Ziff. 14 weitergegeben werden. In diesem Fall besteht das Vertragsverhältnis für die jeweilige Leistung mit Elite Partners; die Bedingungen des Anbieters gelten ergänzend.
(3) Domains. Je nach Angebot registriert Elite Partners die Domain (a) im Namen und auf Rechnung des Kunden, der dann Domaininhaber ist, oder (b) im eigenen Namen bzw. über eigene Konten und gibt die Kosten an den Kunden weiter. Im Fall (b) bleibt Elite Partners bis zur Übertragung Inhaberin der Domain; der Kunde darf sie für die Vertragsdauer nutzen. Nach vollständiger Bezahlung überträgt Elite Partners die Domain auf Verlangen des Kunden (Inhaberwechsel bzw. Transfer); Gebühren des Registrars und der Aufwand dafür gehen zulasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug darf Elite Partners nach Ziff. 6 Domain und DNS-Einträge sperren oder ändern und auf eine Verlängerung verzichten. Der Kunde stellt korrekte Inhaberdaten sicher und trägt das Risiko von Domainstreitigkeiten sowie eines Domainverlusts infolge nicht bezahlter Verlängerung.
(4) Drittplattformen und -dienste (z. B. Wix, SumUp, Stripe, Twint, Google, Social-Media-Plattformen, Domain-Registrare) liegen ausserhalb des Einflussbereichs von Elite Partners. Preise, Funktionen, Verfügbarkeit, Nutzungsbedingungen und Sperrungen werden von den Anbietern bestimmt. Verträge mit diesen Anbietern (z. B. das Wix-Abonnement) schliesst der Kunde grundsätzlich auf eigenen Namen und mit eigenem Zahlungsmittel ab und bleibt dafür verantwortlich, sofern nicht nach Abs. 2 vereinbart ist, dass Elite Partners sie bezieht und weiterverrechnet. Elite Partners haftet nicht für deren Änderungen, Ausfälle oder Kosten.
14. Abonnemente (Hosting, Betreuung, Wartung, Support), Kündigung & Preisanpassung
(1) Für Abonnemente (z. B. Betreuung, Wartung, Support, Hosting) gelten die im Angebot vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist. Ohne abweichende Vereinbarung gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, danach eine Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende der jeweiligen Periode. Abonnemente verlängern sich um die jeweilige Periode, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Kündigungen erfolgen in Textform (E-Mail genügt) an info@codeelite.ch.
(2) Ein im Abonnement enthaltenes Änderungsguthaben ist an das laufende Abonnement gebunden, verfällt mit dessen Beendigung, ist nicht auszahlbar, nicht übertragbar und nicht mit anderen Kunden verrechenbar. Für grössere Abrufe kann Elite Partners eine angemessene Vorlaufzeit verlangen. Das Guthaben berechtigt nicht zu Leistungen, die über Wartung und kleine Anpassungen hinausgehen.
(3) Elite Partners darf die Preise für Dauerleistungen jährlich anpassen. Preiserhöhungen werden mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt; der Kunde darf das Abonnement bis zum Inkrafttreten auf diesen Zeitpunkt kündigen. Laufende Festpreise für Projekte bleiben unverändert.
(4) Mit Beendigung eines Hosting- oder Betreuungsabonnements endet die Betriebspflicht von Elite Partners. Der Kunde ist selbst für den Umzug und die Sicherung seiner Daten besorgt; auf Anfrage unterstützt Elite Partners gegen Aufwand (Datenschutzvereinbarung Ziff. 16). Bei Beendigung kann die Website 30 Tage nach Vertragsende abgeschaltet werden.
15. Gewährleistung & Mängel
(1) Elite Partners erbringt ihre Leistungen fachgerecht und sorgfältig. Ein Mangel liegt vor, wenn eine Leistung wesentlich von den schriftlich vereinbarten Eigenschaften abweicht. Keine Mängel sind insbesondere geschmackliche Abweichungen, Darstellungsunterschiede einzelner Geräte, Browser und Versionen (unterstützt werden die jeweils aktuellen Versionen gängiger Browser), fehlende Suchmaschinenplatzierungen, ausbleibender Umsatz oder Reichweite.
(2) Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich, spätestens innert 7 Tagen, schriftlich und mit nachvollziehbarer Beschreibung zu melden. Elite Partners behebt berechtigte Mängel primär durch Nachbesserung innert angemessener Frist (mindestens zwei Versuche). Erst bei Fehlschlagen bestehen die weiteren gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt), soweit gesetzlich zulässig.
(3) Die Gewährleistung entfällt, soweit Mängel auf Eingriffe des Kunden oder Dritter, auf nicht von Elite Partners gelieferte Inhalte, Systeme oder Plugins, auf Änderungen von Drittplattformen, auf unsachgemässe Nutzung oder auf höhere Gewalt zurückgehen.
16. Verfügbarkeit, Sicherheit & Datensicherung
(1) Elite Partners sichert keine ununterbrochene Verfügbarkeit zu. Wartungsarbeiten, Updates und Störungen im Einflussbereich Dritter können zu Unterbrüchen führen. Eine garantierte Verfügbarkeit (SLA) gilt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
(2) Backups sind nur Teil der Leistung, soweit sie im Angebot ausgewiesen sind (z. B. im Betreuungsabonnement). Im Übrigen sichert der Kunde seine Inhalte und Daten selbst. Die Datenwiederherstellung erfolgt nach bestem Bemühen ohne Erfolgsgarantie.
(3) Der Kunde schützt Zugangsdaten und Berechtigungen (starke Passwörter, wo möglich Zwei-Faktor-Authentisierung) und meldet Verdachtsfälle sofort. Eigenmächtige Eingriffe des Kunden oder Dritter in Code, Plugins, Einstellungen oder Hosting entbinden Elite Partners für die betroffenen Teile von Gewährleistung und Betreuung. Absolute Sicherheit kann nicht gewährleistet werden.
17. Haftung
(1) Elite Partners haftet für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Soweit ein Ausschluss nicht möglich ist, ist die Haftung pro Schadenfall und insgesamt auf die vom Kunden für die betroffene Leistung bezahlte Vergütung beschränkt (bei Abonnementen: höchstens das Entgelt der letzten 12 Monate).
(3) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung ausgeschlossen für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Umsatz, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrüche, Reputationsschäden, Datenverlust, Bussen, behördliche Sanktionen, Abmahn- und Verfahrenskosten sowie Ansprüche Dritter, die aus Inhalten, Vorgaben oder Rechtsverstössen des Kunden entstehen (Ziff. 9).
(4) Die Haftung für Hilfspersonen ist im Rahmen von Art. 101 Abs. 2 OR ausgeschlossen. Für Inhalte, Leistungen und Ausfälle Dritter (z. B. Wix, SumUp, Hostfactory, KI-Anbieter, Registrare, Google) wird keine Haftung übernommen (Ziff. 13).
(5) Elite Partners haftet nicht für Schäden durch Cyberangriffe, Schadsoftware, unbefugten Zugriff, Ausfälle von Netz, Strom oder Plattformen sowie höhere Gewalt, soweit Elite Partners angemessene Schutzmassnahmen getroffen hat. Der Kunde meldet Schäden unverzüglich und ist zur Schadenminderung verpflichtet; Mitverschulden wird angerechnet.
(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeitenden, Hilfspersonen und beigezogenen Dritten von Elite Partners sowie der Marken WebElite, CodeElite und FinanceElite. Zwingende gesetzliche Haftungen (insbesondere für Personenschäden und nach Produktehaftpflichtgesetz) sowie zwingende Konsumentenschutzvorschriften bleiben unberührt.
18. Datenschutz & Datenschutzvereinbarung
(1) Die Bearbeitung von Personendaten durch Elite Partners als Verantwortliche richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
(2) Bearbeitet Elite Partners im Auftrag des Kunden Personendaten (z. B. Hosting, Wartung, Formulare, Shop-/Buchungsdaten), gilt die als Bestandteil des Vertrags. Der Kunde ist Verantwortlicher für seine Website und die darüber bearbeiteten Personendaten und trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung im dort geregelten Umfang. Auf Wunsch wird eine individuelle, unterzeichnete Fassung vereinbart.
19. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für den Vertragszweck. Die Pflicht besteht während 5 Jahren über das Vertragsende hinaus. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmässig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher bzw. behördlicher Pflicht offenzulegen sind. Elite Partners darf Dritte (Mitarbeitende, Unterauftragnehmer, Anbieter von Werkzeugen) im erforderlichen Umfang beiziehen und auf Vertraulichkeit verpflichten.
20. Treueprogramm
Für das Treueprogramm gelten ergänzend die Treueprogramm-Bedingungen.
21. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs (höhere Gewalt) ruhen die betroffenen Pflichten für die Dauer des Ereignisses. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Streik, behördliche Massnahmen, Krieg, Strom-, Internet- und Plattformausfälle, Cyberangriffe sowie der Ausfall von Zulieferern und Drittanbietern. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei den betroffenen Teil des Vertrags beenden; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
22. Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt per E-Mail und über das Kundenkonto. «Schriftlich» umfasst auch die Textform (E-Mail), soweit nichts anderes bestimmt ist. Mitteilungen an die zuletzt bekannte E-Mail- oder Postadresse gelten als zugestellt. Der Kunde ist sich bewusst, dass unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation Risiken birgt.
23. Beizug Dritter, Abtretung & Vertragsübernahme
Elite Partners darf Mitarbeitende, Freelancer, Schwestermarken und Unterauftragnehmer zur Erfüllung beiziehen. Elite Partners darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie Forderungen ganz oder teilweise an eine Konzerngesellschaft oder einen Rechtsnachfolger übertragen (z. B. bei einer Umstrukturierung oder Holdingbildung); der Kunde stimmt dem zu. Der Kunde darf Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von Elite Partners übertragen.
24. Einsatz von KI-Werkzeugen
(1) Elite Partners darf zur Erbringung ihrer Leistungen (Beratung, Gestaltung, Entwicklung, Administration) KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, insbesondere Claude (Anthropic) und weitere KI-Dienste, etwa für Konzeption, Texte, Code, Fehleranalyse, Übersetzung, Bild- und Dokumentenerstellung sowie Organisation. Der Kunde ist damit einverstanden. Die Ergebnisse werden von Elite Partners fachlich geprüft; die Verantwortung für die vertragsgemässe Leistung bleibt bei Elite Partners, im Rahmen von Ziff. 15 und 17.
(2) Bei der Eingabe von Daten in KI-Dienste beachtet Elite Partners die Datenschutzerklärung und die . Auf schriftlichen Wunsch verzichtet Elite Partners bei bestimmten vertraulichen Projekten auf den Einsatz von KI-Werkzeugen, soweit dies praktikabel ist; ein dadurch entstehender Mehraufwand kann nach Ziff. 10 verrechnet werden.
(3) KI-generierte Inhalte (Texte, Bilder, Code) sind unter Umständen urheberrechtlich nicht oder nur eingeschränkt schützbar und können Fehler oder unbeabsichtigte Ähnlichkeiten mit Werken Dritter enthalten. Elite Partners gewährleistet nicht, dass solche Inhalte schutzfähig oder frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde prüft Inhalte vor der Veröffentlichung (Ziff. 9). Setzt der Kunde selbst KI-Funktionen auf seiner Website ein (z. B. Chatbots), ist er für deren rechtskonformen Betrieb, Transparenz und Ergebnisse verantwortlich.
25. Schlussbestimmungen
(1) Elite Partners kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Für laufende Dauerverträge werden Änderungen mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt; der Kunde kann bis zum Inkrafttreten mit Wirkung auf diesen Zeitpunkt kündigen, andernfalls gelten die Änderungen als genehmigt.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Zweck möglichst nahekommende, rechtlich zulässige Regelung.
(3) Massgebend ist die deutsche Fassung dieser AGB.
26. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Elite Partners GmbH gemäss Impressum. Für Konsumenten bleiben die zwingenden Gerichtsstände (Art. 32 ZPO) vorbehalten.
Teil B – WebElite
Dieser Teil gilt zusätzlich zum Allgemeinen Teil für Leistungen der Marke WebElite (Webdesign, Websites, Hosting und Betreuung).
WE1. Leistungen
Elite Partners erbringt Leistungen rund um Websites und digitale Präsenz, insbesondere Webdesign (u. a. als Wix Partner), individuell programmierte Websites & Web-Apps (gemeinsam mit der Marke CodeElite; dafür gelten zusätzlich die Bestimmungen von Teil C), SEO, Hosting, Domains sowie Betreuung und Wartung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nicht enthalten sind – sofern nicht ausdrücklich aufgeführt – Texterstellung, Fotografie, Logo- und Corporate-Design-Entwicklung, Übersetzungen, Rechtsberatung sowie Domain-, Hosting- und Lizenzkosten Dritter.
WE2. Zufriedenheitsgarantie in der Bauphase
(1) Gefällt Ihnen Ihre Website während der Bauphase nicht, können Sie das Projekt bis zur Veröffentlichung (Live-Schaltung) bzw. bis zur Schlussabnahme jederzeit kostenlos abbrechen. Der Abbruch ist schriftlich (E-Mail genügt) zu erklären.
(2) Ausgenommen sind bereits gesondert vereinbarte oder von Dritten bezogene Leistungen und Kosten (z. B. Domains, kostenpflichtige Lizenzen, Stockbilder, Plattform-Abos), Zusatzleistungen nach Ziff. 10, Hosting- und Betreuungsabonnemente sowie Leistungen, die der Kunde ausdrücklich als eigenständig beauftragt hat (z. B. Logo, Texterstellung, Fotografie). Die Garantie gilt nicht nach Live-Schaltung oder Abnahme, bei Zahlungsverzug und bei missbräuchlicher Inanspruchnahme.
(3) Mit dem Abbruch erlöschen alle Rechte an Entwürfen und Zwischenergebnissen; diese dürfen nicht weiterverwendet, kopiert oder von Dritten umgesetzt werden. Vom Kunden gelieferte Unterlagen werden auf Wunsch zurückgegeben oder gelöscht. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Bestellers (Art. 377 OR) bleibt ausserhalb dieser Garantie unberührt.
WE3. Wix & andere Baukasten-Plattformen
(1) Bei Projekten auf Wix oder einer vergleichbaren Baukasten-Plattform nutzt Elite Partners die Funktionen der Plattform. Funktionsumfang, Gestaltungsgrenzen, Performance sowie Limiten (z. B. Speicher, Bandbreite, Apps) bestimmt die Plattform; sie liegen nicht im Einflussbereich von Elite Partners (Ziff. 13).
(2) Der Kunde schliesst den Plattform-Plan (z. B. das Wix-Abonnement) in der Regel auf eigenen Namen ab und bleibt Inhaber und Administrator seiner Website; vorbehalten bleibt eine Vereinbarung, wonach Elite Partners Plan und Domain bezieht und weiterverrechnet (Ziff. 13). Elite Partners erhält für die Dauer des Auftrags Partner- bzw. Mitarbeiterzugriff. Der Entzug dieses Zugriffs bei Zahlungsverzug richtet sich nach Ziff. 6.
(3) Websites auf Baukasten-Plattformen lassen sich oft nicht oder nur eingeschränkt auf andere Systeme übertragen. Der Kunde nimmt diese Abhängigkeit zur Kenntnis; ein Anspruch auf Exportierbarkeit besteht nicht, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Kostenpflichtige Apps, Erweiterungen und Plan-Upgrades der Plattform trägt der Kunde. Ändert die Plattform Funktionen, Preise oder Bedingungen während des Projekts, kann der dadurch entstehende Mehraufwand nach Ziff. 10 verrechnet werden.
WE4. Suchmaschinenoptimierung (SEO) & Online-Marketing
(1) Bei SEO-Leistungen schuldet Elite Partners die sorgfältige Umsetzung der vereinbarten Massnahmen (z. B. Seitenstruktur, Meta-Angaben, Texte, Ladezeiten), nicht ein bestimmtes Ranking, einen bestimmten Traffic oder Umsatz.
(2) Suchmaschinen und KI-gestützte Suchsysteme ändern ihre Verfahren laufend und ohne Mitwirkung von Elite Partners. Ergebnisse stellen sich erfahrungsgemäss erst nach einiger Zeit ein; Platzierungen können nicht garantiert werden.
(3) Werbebudgets (z. B. Google Ads, Social Media) trägt der Kunde direkt gegenüber dem Anbieter. Für Zulässigkeit und Inhalt der Werbung ist er nach Ziff. 9 verantwortlich.
Teil C – CodeElite
Dieser Teil gilt zusätzlich zum Allgemeinen Teil für Leistungen der Marke CodeElite (Softwareentwicklung, Web-Apps, Schnittstellen und Betrieb).
CE1. Leistungen
(1) Die Marke CodeElite erbringt Softwareentwicklung: individuell programmierte Websites, Web-Apps, Portale, Schnittstellen und Automatisierungen, Anpassungen bestehender Systeme sowie Beratung, Betrieb und Wartung dazu.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus dem Angebot, einem allfälligen Pflichtenheft und der Auftragsbestätigung (zusammen «Spezifikation»). Je nach Angebot erfolgt die Leistung als Werkvertrag mit definiertem Ergebnis (Festpreis), als Dienstleistung nach Aufwand oder als Dauerleistung (Betrieb, Wartung, Support).
(3) Nicht enthalten sind – sofern nicht ausdrücklich aufgeführt – Konzeption und Design über die Spezifikation hinaus, Datenerfassung und -bereinigung, Schulungen, Hardware sowie Lizenz-, Hosting- und Betriebskosten Dritter und Rechtsberatung.
CE2. Anforderungen & Änderungsverfahren
(1) Der Kunde liefert seine Anforderungen vollständig, widerspruchsfrei und verbindlich und entscheidet innert 5 Arbeitstagen (Ziff. 8). Wo die Spezifikation Lücken lässt, darf Elite Partners fachlich übliche Annahmen treffen und wesentliche Annahmen in Textform festhalten; sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert 5 Arbeitstagen widerspricht.
(2) Änderungswünsche («Change Requests») sind in Textform zu stellen. Elite Partners bewertet die Auswirkungen auf Aufwand, Preis und Termin und unterbreitet auf Wunsch eine Änderungsofferte. Umgesetzt wird erst nach Freigabe durch den Kunden; bis dahin wird im bisherigen Umfang weitergearbeitet oder, soweit dies nicht möglich ist, pausiert.
(3) Wird ein iteratives Vorgehen vereinbart (z. B. Sprints), priorisiert der Kunde den Backlog. Budget und Kapazität gelten als Rahmen; nicht umgesetzte Punkte des Backlogs sind kein Mangel.
(4) Bei unklaren, widersprüchlichen oder nachträglich geänderten Anforderungen gilt die Nachkalkulation nach Ziff. 10.
CE3. Test, Abnahme & Mängel
(1) Elite Partners testet die Software vor der Übergabe nach üblichem Standard. Software kann nicht vollständig fehlerfrei sein; Fehlerfreiheit ist nicht geschuldet.
(2) Die Übergabe erfolgt auf einer Test- bzw. Staging-Umgebung. Der Kunde prüft innert 7 Tagen anhand der Spezifikation (Ziff. 11) und meldet Abweichungen mit nachvollziehbarer Beschreibung (Schritte, Erwartung, Ergebnis, ggf. Screenshot). Bei Meilensteinen erfolgen Teilabnahmen.
(3) Mängel werden eingestuft als kritisch (Nutzung nicht möglich, Datenverlust oder Sicherheitslücke), erheblich (wesentliche Funktion eingeschränkt, Umgehung möglich) oder geringfügig (kosmetisch oder ohne Einfluss auf den Zweck). Nur kritische und erhebliche Mängel hindern die Abnahme; geringfügige Mängel behebt Elite Partners in angemessener Frist.
(4) Fehler, die erst durch neue Umgebungen oder Updates Dritter entstehen (z. B. Browser, Betriebssysteme, Bibliotheken, Schnittstellen), sind keine Mängel; Anpassungen daran sind Zusatzleistung oder Teil eines Wartungsabonnements. Im Übrigen gilt Ziff. 15.
CE4. Quellcode, Lizenzen & Open Source
(1) Die Rechte an den für den Kunden erstellten Ergebnissen richten sich nach Ziff. 12. Den Quellcode der individuell erstellten Teile gibt Elite Partners nach vollständiger Bezahlung auf Verlangen in üblicher Form (z. B. Repository-Export mit Hinweisen zum Build) heraus. Eine Entwickler- oder Benutzerdokumentation ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurde.
(2) Frameworks, Bibliotheken, Werkzeuge und wiederverwendbare Komponenten von Elite Partners («Elite-Komponenten») bleiben deren Eigentum. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Recht, sie im Rahmen der Lösung zu betreiben und weiterzuentwickeln; eine separate Weitergabe oder Vermarktung ist ausgeschlossen.
(3) Open-Source- und Drittkomponenten werden unter den Lizenzen der Rechteinhaber genutzt. Eine Liste der eingesetzten Komponenten erhält der Kunde auf Anfrage. Elite Partners wählt Komponenten sorgfältig aus, haftet aber – ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – nicht für spätere Lizenzänderungen, Einstellung der Pflege oder Sicherheitslücken in diesen Komponenten.
(4) Nimmt der Kunde oder ein Dritter Änderungen am Code vor, geschieht dies auf eigenes Risiko; für die betroffenen Teile entfallen Gewährleistung und Betreuung (Ziff. 16). Eine Hinterlegung des Quellcodes bei einem Dritten (Escrow) gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
(5) Für KI-generierten Code gilt Ziff. 24.
CE5. Betrieb, Support & Updates nach dem Livegang
(1) Nach der Abnahme besteht eine Pflicht zu Betrieb, Support oder Wartung nur aufgrund eines gesonderten Vertrags (Abonnement nach Ziff. 14). Die Gewährleistung für Mängel richtet sich nach Ziff. 15.
(2) Umfang, Supportzeiten sowie Reaktions- und Behebungszeiten gelten nur, soweit sie im Vertrag festgelegt sind. Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind genannte Zeiten Richtwerte und begründen keine garantierte Verfügbarkeit (SLA).
(3) Elite Partners darf Updates und Sicherheitsanpassungen in angemessenen Wartungsfenstern einspielen und kündigt grössere Unterbrüche möglichst im Voraus an. Der Kunde ermöglicht dafür eine geeignete Testmöglichkeit.
(4) Mit dem Ende des Wartungs- oder Betriebsvertrags endet die Betriebspflicht (Ziff. 14). Nicht mehr gepflegte Software kann mit der Zeit unsicher oder inkompatibel werden; dieses Risiko trägt der Kunde.
(5) Wird die Software auf Infrastruktur des Kunden oder eines Dritten betrieben, ist der Kunde für die vereinbarten Systemvoraussetzungen, Updates des Betriebssystems und die Absicherung dieser Umgebung verantwortlich.
CE6. Schnittstellen, Altsysteme & Datenübernahme
(1) Die Anbindung von Systemen Dritter (z. B. Zahlung, ERP, CRM, Buchhaltung, APIs) hängt von Dokumentation, Verfügbarkeit und Bedingungen des Drittanbieters ab. Änderungen oder die Einstellung von Schnittstellen durch Dritte sind keine Mängel; Anpassungen sind Zusatzleistungen. Der Kunde stellt Zugänge, Testkonten und Schlüssel bereit und trägt die Kosten des Drittanbieters.
(2) Für Zustand, Qualität und Dokumentation von Altsystemen des Kunden ist Elite Partners nicht verantwortlich. Verborgene Mängel oder Einschränkungen von Altsystemen können eine Nachkalkulation nach Ziff. 10 begründen.
(3) Bei Datenübernahmen und Migrationen liefert der Kunde die Daten im vereinbarten Format, sichert die Originaldaten vorher und prüft das Ergebnis (z. B. durch Stichproben). Fehlerhafte oder unvollständige Quelldaten sind nicht von Elite Partners zu korrigieren; Bereinigung erfolgt nur gegen Aufwand. Enthalten die Daten Personendaten, gilt die Datenschutzvereinbarung.
(4) Produktivdaten werden nur mit Zustimmung des Kunden in Textform in Test- oder Entwicklungsumgebungen verwendet; wo möglich, werden sie vorher anonymisiert.
CE7. Sicherheit, Einsatzbereiche & Verantwortung
(1) Elite Partners berücksichtigt im Rahmen der Spezifikation gängige Sicherheitsstandards (z. B. OWASP). Absolute Sicherheit kann nicht gewährleistet werden. Penetrationstests, Zertifizierungen, Barrierefreiheits-Audits sowie Last- und Performancegarantien gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
(2) Der Kunde schützt Zugangsdaten, Schlüssel und Berechtigungen (Ziff. 16) und meldet Sicherheitsvorfälle unverzüglich. Bei Datenschutzverletzungen gilt die Datenschutzvereinbarung (Ziff. 12).
(3) Die Software ist nicht für sicherheitskritische Anwendungen bestimmt (z. B. lebenserhaltende Medizinsysteme, Verkehrssicherheit, Industriesteuerung), sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Für die Einhaltung regulatorischer Anforderungen seiner Branche bleibt der Kunde nach Ziff. 9 verantwortlich.
Teil D – FinanceElite
Dieser Teil gilt zusätzlich zum Allgemeinen Teil für Leistungen der Marke FinanceElite (Beratung, Shop, digitale Produkte und Abonnemente).
FE1. Geltungsbereich & Vertragsschluss
(1) Dieser Teil D gilt zusätzlich zum Allgemeinen Teil für Leistungen der Marke FinanceElite: Beratungen, das Kick-Off-Programm, digitale Produkte (z. B. Berichte und Marktanalysen), Shop-Artikel und Abonnemente, die über die Website, das Kundenkonto, per Buchung oder auf andere Weise bestellt werden.
(2) Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung bzw. Buchung durch Elite Partners zustande (E-Mail oder Anzeige im Kundenkonto genügt). Die Darstellung im Shop oder auf der Website ist noch kein verbindliches Angebot.
(3) Web- und Software-Projekte (auch im Rahmen des Kick-Off-Programms) werden von den Marken WebElite und CodeElite erbracht; dafür gelten zusätzlich Teil B bzw. Teil C sowie Ziff. 5, 6 und 8–16.
FE2. Beratungen
(1) Beratungen erfolgen nach Terminvereinbarung, in der Regel online. Elite Partners erbringt sie sorgfältig und nach bestem Wissen. Geschuldet ist die sorgfältige Tätigkeit, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (Auftragsrecht).
(2) Der Kunde stellt die erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig, wahrheitsgemäss und rechtzeitig bereit. Elite Partners darf sich auf diese Angaben verlassen und prüft sie nicht auf Richtigkeit.
(3) Beratungstermine können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenlos verschoben oder storniert werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann die Leistung als erbracht gelten und verrechnet werden. Verspätet sich der Kunde, endet der Termin zur vereinbarten Zeit.
(4) Der Kunde darf ein Beratungsmandat jederzeit beenden; bis dahin erbrachte Leistungen sind zu bezahlen. Stunden- und Themenpakete sowie Bundles gelten für die im Angebot genannte Dauer, sind nicht übertragbar und werden nicht ausbezahlt.
(5) Entscheidungen auf Grundlage einer Beratung trifft der Kunde eigenverantwortlich.
FE3. Keine Anlage-, Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall
(1) Berichte, Blogartikel, Markt- und Investment-Einschätzungen sowie Auskünfte dienen der allgemeinen Information und der Unterstützung unternehmerischer Entscheide. Sie sind keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung durch eine dafür zugelassene Fachperson.
(2) Investitionen sind mit Risiken verbunden und können zum teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Vergangene Wertentwicklungen sind kein Indikator für zukünftige Ergebnisse. Elite Partners übernimmt keine Gewähr für Anlageerfolge, Renditen oder Prognosen.
(3) Es gilt ergänzend der Haftungsausschluss.
FE4. Digitale Inhalte & Mitgliederbereich
(1) Digitale Inhalte (Downloads, Berichte, Zugänge zum Mitgliederbereich) werden per Freischaltung im Kundenkonto oder per E-Mail geliefert. Der Kunde erhält ein persönliches, nicht übertragbares und nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung für den Eigengebrauch.
(2) Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung zu gewerblichen Zwecken und Weiterverkauf sind ohne schriftliche Zustimmung untersagt. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Missbrauch darf Elite Partners den Zugang sperren.
(3) Bei digitalen Inhalten und bereits begonnenen bzw. erbrachten Dienstleistungen ist ein Widerruf ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
FE5. Shop & Warenlieferung
(1) Die Bestellung im Shop ist ein Angebot des Kunden. Der Vertrag kommt mit der Bestellbestätigung bzw. mit dem Versand der Ware zustande. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Preise. Zahlungen erfolgen sicher über unseren Zahlungsdienstleister SumUp (Kredit- und Debitkarten).
(2) Versandkosten, Liefergebiete und Lieferzeiten ergeben sich aus den Angaben im Shop bzw. an der Kasse; Lieferzeiten sind Richtwerte. Limitierte Editionen sind nur solange der Vorrat reicht erhältlich.
(3) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Elite Partners.
(4) Der Kunde prüft die Ware bei Erhalt. Offensichtliche Mängel und Transportschäden sind unverzüglich, spätestens innert 7 Tagen nach Erhalt, schriftlich zu melden; andernfalls gilt die Ware insoweit als genehmigt. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistung.
(5) Ein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht bei Online-Käufen besteht nach schweizerischem Recht nicht (vorbehalten bleibt Ziff. 2). Rücknahmen gewährt Elite Partners nur, wenn dies im Shop ausdrücklich zugesichert ist.
FE6. Abonnemente
(1) Laufzeit, Abrechnungsperiode und Verlängerung richten sich nach dem gewählten Paket. Die Abrechnung erfolgt im Voraus für die jeweilige Periode. Als Zahlungsmittel stehen je nach Angebot Guthaben, Treuepunkte, Karte oder Rechnung zur Verfügung.
(2) Der Kunde kann ein Abonnement jederzeit im Kundenkonto oder in Textform (E-Mail) kündigen. Die Kündigung wirkt auf das Ende der laufenden Periode; bereits bezahlte Perioden werden nicht anteilig zurückerstattet.
(3) Elite Partners darf Preise und Leistungen eines Abonnements mit einer Vorankündigung von mindestens 30 Tagen anpassen. Der Kunde darf bis zum Inkrafttreten auf diesen Zeitpunkt kündigen.
(4) Für Abonnemente für Web- und Software-Leistungen (Hosting, Betreuung, Wartung) gilt vorrangig Ziff. 14.
FE7. Kick-Off-Programm
(1) Rabatte, Zahlungsmodelle und Leistungen des Kick-Off-Programms für junge Unternehmen ergeben sich aus dem Angebot und der Programmbeschreibung. Voraussetzungen (z. B. Nachweis der Unternehmensgründung) sind auf Verlangen nachzuweisen. Rabatte gelten einmalig, nur für den Erstauftrag und sind nicht mit anderen Rabatten kumulierbar, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Bei Zahlungsplänen oder Teilzahlungen wird bei Verzug mit einer Zahlung der gesamte Restbetrag sofort fällig (Ziff. 4). Für den Web- und Software-Anteil gelten zusätzlich Teil B bzw. Teil C.
FE8. Gutscheine & Treuepunkte
Treuepunkte und Prämien richten sich nach den Treueprogramm-Bedingungen; eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Gutscheine gelten gemäss ihrer Angabe, sind nicht übertragbar und werden weder in bar ausbezahlt noch rückerstattet.